Allgemeine Platzregeln
[Ausgrenzen]
1. Zwischen den Bahnen 1, 8 und 9 (bzw. 10, 17 und 18) sowie den Bahnen 1 und 2 (bzw. 10 und 11) sind Neuanpflanzungen durch einen Zaun geschützt; es handelt sich hierbei um eine weis markierte Ausgrenze.
2. Der Wildzaun kennzeichnet die Grenzen des Platzes. Er stellt eine weis markierte Ausgrenze dar.
3. Rechts der Bahnen 8 (17) und 9 (18) verlaufen weis markierte Ausgrenzen.
[Hemmnisse; Zum Platz Gehöriges]
4. Sämtliche fest eingebaute Bestandteile der Bewässerung sind unbewegliche Hemmnisse.
Es muss nach Regel 24-2b Erleichterung in Anspruch genommen werden.
5. Sämtliche feste Papierkörbe, Ballwascher, Abschlagstafeln sowie der Schutzzaun am Damenabschlag der Bahn 5 (14) sind unbewegliche Hemmnisse. Erleichterung nach Regel 24-2b kann in Anspruch genommen werden.
6. Jegliche Wege, auch die mit Mulch befestigten, sind Bestandteil des Platzes.
[Boden in Ausbesserung]
7. Anpflanzungen und Bäume mit Pflöcken sind Boden in Ausbesserung, in dem nicht gespielt werden darf. Liegt der Ball eines Spielers in diesem Bereich oder behindert solcher die Standposition oder den Raum des beabsichtigten Schwungs des Spielers, so muss der Spieler Erleichterung nach Regel 25-1 in Anspruch nehmen.
8. Gleiches gilt für das „Ersatzgrün“ zwischen Bahn 4 und 5 (bzw. 13 und 14). Hier muss Erleichterung nach Regel 25-3 in Anspruch genommen werden.
9. Andere blau markierte Flächen sind Boden in Ausbesserung. Es kann Erleichterung nach Regel 25-1 in Anspruch genommen werden, sofern nicht zeitlich begrenzte Sonderplatzregeln gelten, die ein Spielen in diesen Bereichen untersagen.
Strafe für Verstoss gegen eine Platzregel:
Lochspiel – Lochverlust
Zählspiel - Zwei Strafschläge





